Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: Shisha-Rent - Tamir Neffgen

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.shisha-rent.de/ .
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Shisha-Rent
Tamir Neffgen
Külbstraße 19
D-55131 Mainz

zustande.

§3 Allgemeines
Verträge der Shisha-Rent - Tamir Neffgen (nachfolgend „Vermieter“), werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

§4 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage, oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von drei Tagen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/ oder Vorkasse zu erheben.
(1.) Abholung
Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Mietzins ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
(2.) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Mietzins für die gesamte Mietzeit ist spätestens drei Tage vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einer Woche ist die Miete für die erst Woche spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(3.) Lieferung mit Installation
Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt § 2 (2.) dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
(1.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (§ 2 (3.) dieser AGB) vereinbart ist.
(2.) Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3.) Die Rückgabe der Mietsache hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen, falls nicht hat der Mieter für die Zeit, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstatten.

§6 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an einem im Voraus schriftlich vereinbarten Abgabeort erfolgen, sofern keine Abholung durch den Vermieter schriftlich vereinbart wurde. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, so werden alle danach anfallenden Kosten, sowie dadurch ausfallende Folgeaufträge gesondert in Rechnung gestellt.